Artikel-Schlagworte: „Schneeflocken Symbol“
Winterreifen nur wegen der Winterreifenpflicht im Winter auf die Felgen ziehen?
Laut StVO gibt es keine Winterreifenpflicht jedoch Vorsicht ist geboten, denn im §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung steht, dass man die Ausrüstung seines Fahrzeuges den Witterungsverhältnissen anpassen muss, also auch spätestens bei Schneefall geeignete Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Schneeflocken Symbol an seinem Fahrzeug montieren muss.
Kommt man diesem nicht nach droht eine Geldstrafe in Höhe von 20 Euro. Sollte es jedoch zu einer Behinderung des Straßenverkehres kommen liegt das Bußgeld schon bei 40 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Man ist auch verpflichtet genügend Frostschutz in seiner Scheibenwaschanlage zu haben. Bei Behinderungen die durch schlechte Sicht entstehen, weil das Scheibenwaschwasser eingefroren ist gilt das Selbe wie beim Fahren mit nicht angepasster Bereifung! Diesen Beitrag weiterlesen »
