Artikel-Schlagworte: „arbeitsvertragliche Pflichten“
Entlassung durch den Arbeitgeber: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Nach Erhalt einer Kündigung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich kurzfristig bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Tut er dies nicht, können ihm hieraus finanzielle Nachteile entstehen. Möchte der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene Kündigung angehen, kann er dies nur mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht tun.
Dies muss dann allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch nur sinnvoll, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer keines groben Fehlverhaltens bezüglich seines Arbeitsverhältnisses bewusst ist. Sollte Kündigungsschutzklage erhoben werden, ist es sinnvoll, dies der zuständigen Agentur für Arbeit mitzuteilen. Diesen Beitrag weiterlesen »
