Hartz 4 Rechner ALGII Regelsatz: Berechnung von Arbeitslosengeld 2 und Hartz IV
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Hartz 4 Leistungen bei ALGII: In Zeiten einer schlechten Wirtschaftslage sorgen sich zu Recht viele Menschen um ihren Arbeitsplatz und fürchten drohende Arbeitslosigkeit und die sogenannten Hartz 4 Reformen, denn die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sind seit Juli 2009 auf 359 Euro festgelegt worden.
Nach aktuellen Berechnungen beziehen in Deutschland über 6,5 Millionen Menschen Hartz 4 und leben somit vom Arbeitslosengeld 2. Die Empfänger von Hartz IV zählen in Deutschland jedoch nicht in die Arbeitslosenzahlen, so dass immer noch von nur 3,4 Millionen Arbeitslosen gesprochen wird…
Der Anteil Hartz 4 Empfänger liegt in Berlin sogar bei 16,6% der Bevölkerung und da vielen Menschen die Berechnungen zum ALG2 nicht bekannt sind, versuchen wir nun, die wichtigsten Informationen zum ALGII und Fragen rund um Hartz IV zusammenzufassen.
Hartz IV und die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
Als Hartz 4 wird die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe bezeichnet, denn die vorherige Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld 2, wurde aber im Gegenzug durch viele Einmalleistungen der Sozialämter für Schulbedarf, Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten etc. weit über den Satz des heutigen ALG 2 hinaus aufgestockt.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird seit dem 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Wer älter als 58 Jahre alt ist, hat 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld mehr hat, erhält Arbeitslosengeld II, aber um einen einen Anspruch auf diese staatliche Unterstützung zu erhalten werden vor der Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 die Vermögenssituation und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.
ALG2 und Hartz 4 Anspruch und Zuschläge beim Arbeitslosengeld II
Nicht nur Langzeitarbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, denn wenn Sie beispielsweise ein geringes Einkommen oder Arbeitslosengeld beziehen oder Ihre Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld abgelaufen ist, haben Sie möglicherweise ebenfalls Anspruch auf ALG II, was in Deutschland mehr als unter dem Namen Hartz IV bekannt ist.
Eltern und Alleinerziehende haben sogar unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag zum Kindergeld zu erhalten, um so eventuell kein ALG 2 bzw. Hartz 4 beantragen zu müssen.
Um jedoch den vollen Hartz 4 Regelsatz zu erhalten, muss der Antragsteller von Arbeitslosengeld 2 erwerbslose entweder alleinstehend, alleinerziehend oder mit einem minderjährigen Partner in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Lebt der Hartz IV Antragsteller allerdings mit einem volljährigen Partner zusammen, so hat er nur noch Anspruch auf 90% des ALGII Regelsatzes. Ist der in der Bedarfsgemeinschaft lebende Partner ebenfalls berechtigt, Arbeitslosengeld 2 zu beziehen so entsteht wieder ein Anspruch auf 90% des Regelsatzes.
Kinder oder minderjährige Partner eines Hartz 4 Empfängers im Alter von 14 bis 24 Jahren erhalten jeweils noch 80% des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II ausgezahlt. Kinder erhalten bis zum 6. Lebensjahr 60% und im Alter von 6 bis 13 Jahren jeweils 70% der staatlichen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgezahlt.
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