Entlassung durch den Arbeitgeber: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Nach Erhalt einer Kündigung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich kurzfristig bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Tut er dies nicht, können ihm hieraus finanzielle Nachteile entstehen. Möchte der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene Kündigung angehen, kann er dies nur mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht tun.
Dies muss dann allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch nur sinnvoll, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer keines groben Fehlverhaltens bezüglich seines Arbeitsverhältnisses bewusst ist. Sollte Kündigungsschutzklage erhoben werden, ist es sinnvoll, dies der zuständigen Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Vom Arbeitgeber gekündigt: Verschiedene Arten der Kündigung im Arbeitsverhältnis
Es gibt drei Arten von Kündigungen: Die betriebsbedingte Kündigung, die krankheitsbedingte Kündigung und die verhaltensbedingte Kündigung. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, in der Kündigung die zur Kündigung führenden Gründe zu nennen.
Dies muss er erst im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers. Die krankheitsbedingte und die betriebsbedingte Kündigung sind für den Arbeitgeber nur durch großen Aufwand zu beweisen. Bei der krankheitsbedingten Kündigung muss er die genauen Daten der Krankheiten benennen sowie den hierdurch entstandenen Schaden beweisen.
Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber genau vortragen und beweisen, warum es ihm nicht mehr möglich ist, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber darlegen, gegen welche arbeitsvertraglichen Pflichten der Arbeitnehmer verstoßen hat. Sollten bereits vor Ausspruch der Kündigung Abmahnungen erteilt worden sein, darf der Grund, der zur Kündigung geführt hat, nicht bereits abgemahnt worden sein.
Zu unrecht gekündigt? Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei einer Kündigung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat natürlich auch Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber und nicht jede Kündigung seitens des Arbeitgebers muss auch gerechtfertigt sein. Stecken Sie also bei einer Kündigung bitte nicht gleich den Kopf in den Sand, sondern lernen Sie Ihre Arbeitnehmerrechte kennen und nehmen gegebenfalls auch juristische Hilfe in Anspruch! Auch wenn viele Arbeitgeber immer noch der Meinung sind, mit Ihren Mitarbeitern umspringen zu dürfen, wie es ihnen gerade passt und sich vielerorts Angestellte wie moderne Lohnsklaven fühlen, kann jeder Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nehmen und gerade einer Kündigung sollte nicht tatenlos hingenommen werden.
Bitte beachten Sie, das auf den Seiten von www.lexakon.de keine Rechtsberatung stattfindet und alle hier veröffentlichten Artikel lediglich zu privaten Informationszwecken online gestellt werden. Im Falle einer Kündigung sollten Sie deshalb mit einem Fachmann auf diesem Gebiet sprechen und sich nicht nur auf öffentlich zugängliche Informationen zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz verlassen.
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